Berlin, 28. Juli 2016. Es gibt viele Gründe, warum auch im Jahr 2016 noch immer etwa drei Viertel
der Heizungen in Deutschland nicht effizient arbeiten. Unkenntnis über das enorme Einsparpotential
und Angst vor hohen Kosten gehören dazu.
Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert nun wichtige Anreize zur
Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30 Prozent bezuschusst der Staat den Austausch von
mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Auch bei der Optimierung
der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter
Regelungstechnik, also zum Beispiel der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine
Kostenerstattung von 30 Prozent. Energiesparende Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder
Strangventile, sowie intelligente Regelungen und die optimale Einstellung des Heizkessels werden zu
gleichen Bedingungen gefördert.
Heizungsbranche in den Startlöchern
So sollen bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000
Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung“,
erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Um das
ehrgeizige Ziel der Bundesregierung zu erreichen, gelte es jetzt mehr denn je, Endkunden über das
riesige Einsparpotential in ihrem Heizungskeller aufzuklären und sie zum Handeln aufzufordern.
„Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller“ betont
Herma. „Mit unserer Kampagne ‚Intelligent heizen‘ wollen wir deshalb in Zukunft noch mehr
Endkunden erreichen“. Das beste Argument liefere dabei die Technologie selbst: Allein der Wechsel
auf eine Hocheffizienzpumpe könne jährlich so viel Strom einsparen, wie für bis zu 500
Waschmaschinengänge benötigt werde.
Kunde stellt Förderantrag
Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde bereits vor
Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFAPortal
ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an
das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei
zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet
sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.